Bauabnahme in Leipzig

Ablauf der Abnahme

Besichtigung der Immobilie

Einer unserer Bausachverständigen besucht Ihre Immobilie vor Ort. Dort werden der Zustand und eventuelle Baumängel überprüft

Beratung zur Abnahme

Ist das Gutachten fertig, berät Sie unser Experte auf den Zustand und die Baumängel. Gerne begleiten wir Sie bei dem Gespräch mit der zuständigen Baufirma

Dokumentation

Vorhandene Ausführungs- oder Baumängel werden von uns mit einer Fotodokumentation festgehalten. Ein schriftliches Gutachten ist in der Regel nicht notwendig, da die Mängel im Abnahmeprotokoll der Baufirma festgehalten werden.

Bei der Abnahme auf der sicheren Seite

Die Bauabnahme in Leipzig ist ein sehr wichtiger Zeitpunkt, um potenzielle Mängel und Schäden zu untersuchen. Dabei stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen und qualifizierten Bausachverständigen gerne zur Seite. Wir überprüfen, ob alle Bauarbeiten sachgemäß ausgeführt wurden oder ob es verstecke Mängel gibt. Während des Termins im Raum Leipzig für das Gutachten, nimmt sich unser Experte viel Zeit, um das Objekt genauestens zu untersuchen. Wenn Sie möchten erstellen wir Ihnen anschließend einen ausführlichen Bericht, mit einer beigefügten Fotodokumentation von schlecht ausgeführten oder unfertigen Bauarbeiten.

Leistungsübersicht der Bauabnahme Leipzig

Der letzte Schritt, bevor Sie in Ihr neues Eigenheim einziehen können, ist die Bauabnahme. Diese Phase ist nach Abschluss des Kaufvertrages der elementarste Schritt um den Bau abzuschließen. Wichtig zu wissen ist, dass nach der Bauabnahme die gesetzliche Gewährleistungspflicht beginnt und man somit nach der Abnahme bei später erkennbaren Mängel in der Beweispflicht ist.

Mit Abschluss der Bauphase übernimmt der Auftraggeber in der Regel alle durch das Geschäft erbrachten Leistungen. Wenn während der Bauphase, also nach einigem Baufortschritt, die Qualität aller Gewerke durch einen qualifizierten Bausachverständigen geprüft und dokumentiert wurde, können Sie beruhigt zur Bauabnahme übergehen. Wichtig ist, dass die zuvor erstellte Abnahmevereinbarung von allen Beteiligten aus Leipzig unterschrieben wird. Werden diese Maßnahmen während der Bauphase nicht ergriffen, kann sich bei erkennbaren Mängeln die Endabnahme des Gebäudes endlos verzögern und zudem viel Geld kosten.

Daher ist es ratsam, rechtzeitig sachkundige Experten für die Bauabnahme in Leipzig zu beauftragen. Sobald dieser feststellt, dass ein schwerwiegender Fehler vorliegt, kann er noch während der Bauphase eingreifen. Der Mangel muss dann unverzüglich behoben werden, bevor mit dem Bau fortgefahren werden kann. Wenn diese Mängel zu diesem Zeitpunkt nicht behoben werden, können weitere kostspielige Schäden entstehen. In der VOB (Vergabe- und Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) werden vier Arten der Bauabnahme unterschieden. Sie unterscheiden sich in der Express-Gebäudeabnahme, der virtuellen Gebäudeabnahme, der formellen Gebäudeabnahme und der Standardabnahme. Die Folgen dieser Prüfungen sind „Wegfall der Vertragsstrafe“, „Fälligkeit der Schlusszahlung“, „Gefahrübergang bei der Prüfung“, „Gewährleistung für offensichtliche Mängel“ und „Beweislastumkehr“.

Bei nur geringfügigen und unerheblichen Mängeln kann das Gebäude unter Vorbehalt abgenommen werden. Gleichwohl sind Mängel im Abnahmeprotokoll zu vermerken, für deren Leistung der betroffene Händler verantwortlich und gewährleistungspflichtig ist. Handelt es sich bei dem offensichtlichen Mangel jedoch um einen wesentlichen Mangel, sollte er zurückgewiesen werden.

Während der Bauphase darf ein Bausachverständiger niemals fehlen. Sachverständige führen immer Protokolle und fügen ihren Berichten ausreichend Bildmaterial bei. Diese Daten werden bei einem Vor-Ort-Termin in Anwesenheit aller Beteiligten erstellt und anschließend schriftlich fixiert.

Übergabe eines Neubaus

Ein typischer Fall ist die Übergabe eines Neubaus in Leipzig mit noch nicht fertiggestellten Außenanlagen. Wurden die Arbeiten jedoch im bisherigen Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt, besteht kein Anspruch auf Fertigstellung der Außenanlage. Daher sollten Sie vor Vertragsabschluss unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen aus Leipzig beauftragen. Da es in einem Vertrag so viele Punkte zu spezifizieren gibt, ist eine Einschätzung oder Beurteilung für einen Laien unmöglich – und ein Laie auf dem Gebiet der Bautechnik und des Baurechts dürfte fast immer ein Bauherr sein.

hauskaufberatung-Leipzig

Was kann passieren, wenn man keine Bauabnahme durchführen lässt?

Bei Bauvorhaben in Leipzig hat die sogenannte Bauabnahme weitreichende rechtliche Konsequenzen. Eine Abnahme ist immer dann relevant, wenn das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB zur Anwendung kommt. Dies liegt vor, wenn der Unternehmer (Auftragnehmer) einen bestimmten „Erfolg“ schuldet, also eine vertragliche Verpflichtung hat (z. B. als Bauunternehmer/Generalunternehmer oder Immobilienentwickler), ein Gebäude in Leipzig zu errichten oder zu sanieren. Ein Kunde (z. B. der noch Eigentümer einer zu errichtenden Wohnung oder eines zu errichtenden Hauses ist oder sein Eigentum umbaut) muss nach Abschluss der Bauarbeiten erklären, ob er die Leistung „im Wesentlichen vertragsgemäß“ (d. h. frei von wesentlichen Mängeln) erhält. Allerdings ist große Vorsicht geboten, denn die Bauabnahme hat folgende Auswirkungen: Zunächst wird das Gehalt fällig. Außerdem beginnt die Verjährung wegen potenzieller Gewährleistungsansprüche und es findet bei nicht vorbehaltenen Mängelansprüchen eine sog. Beweislastumkehr statt.

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