Übergabe eines Neubaus
Ein typischer Fall ist die Übergabe eines Neubaus in Leipzig mit noch nicht fertiggestellten Außenanlagen. Wurden die Arbeiten jedoch im bisherigen Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt, besteht kein Anspruch auf Fertigstellung der Außenanlage. Daher sollten Sie vor Vertragsabschluss unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen aus Leipzig beauftragen. Da es in einem Vertrag so viele Punkte zu spezifizieren gibt, ist eine Einschätzung oder Beurteilung für einen Laien unmöglich – und ein Laie auf dem Gebiet der Bautechnik und des Baurechts dürfte fast immer ein Bauherr sein.