Baubegleitung in Leipzig

Ablauf der Baubegleitung rund um Leipzig

Beratung

Im Optimalfall heuern Sie einen Baubegleiter bereits zu Beginn des Projektes an. So kann sichergestellt werden, dass alle Planungen und Vorhaben korrekt ausgeführt werden.


Baubegleitung

In der Regel wird die Baubegleitung in Leipzig in sechs Terminen vollzogen. In diesen Terminen wird Schritt für Schritt während des Baus auf verschiedene Standards bzw. potenzielle Mängel geprüft.


Bauabnahme

Bei der Abnahme begleiten wir Sie und übernehmen die Gesprächsführung. Zudem prüfen wir alle erbrachten Bauleistungen auf eventuelle Ausführungs- und Baumängel.

Mit der Baubegleitung in Leipzig zur sicheren Abnahme

Neu erbaute Immobilien oder Änderungen an Immobilien haben immer eine Abnahme am Ende des Projektes vor sich. Diese Abnahme kann für den einfachen Laien zum Verhängnis werden. Denn wenn der Unternehmer, der den Auftrag des Bauherren angenommen hat, nicht sachgemäß gearbeitet hat, kommt es schnell zu einem Rechtsfall. Mit einer Baubegleitung in Leipzig muss es so weit gar nicht erst kommen, weil Mängel frühzeitig erkannt und ausgebessert werden können.

Wichtige Informationen zur Bauendabnahme

Die sogenannte Abnahme einer Baumaßnahme hat große rechtliche Folgen. Sobald das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anwendbar ist, ist die Abnahme von besonderer Bedeutung. Denn hiermit schuldet der Unternehmer, also der Auftragnehmer, eine bestimmte Erfolgsschuld. Diese Schuld ist vertraglich festgesetzt. So muss z. B. ein Bauunternehmer, der vertraglich dazu verpflichtet ist, ein Gebäude errichten.

Der Auftraggeber ist der Bauherr, der entweder den Kauf oder Umbau einer Eigentumswohnung oder Hauses vornimmt. Dieser muss nach der jeweiligen Fertigstellung des Baus erklären, ob die erbrachte Leistung als vertragsmäßig gilt. Das bedeutet im Klartext, dass diese frei von allen wesentlichen Mängeln ist. Bei diesem Schritt ist jedoch höchste Vorsicht geboten, denn der Zeitpunkt der Abnahme hat folgen. Als Erstes wird der Werklohn fällig und die Verjährung beginnt. Die Verjährung ist wichtig wegen potenzieller Gewährleistungsansprüche, also Mängelbeseitigungen, Verringerung des Werklohns oder Schadensersatz bis hin zum eventuellen Rücktritt vom Vertrag.

Es gibt keine Richtlinien, wie die Abnahme abzulaufen hat. Deshalb ist es aus Beweisgründen immer zu empfehlen ein schriftliches Abnahmeprotokoll zu führen. In diesem Protokoll sollten die Namen der Anwesenden stehen, sowie die Bezeichnung des Bauvertrags und die Abnahmeerklärung des Auftraggebers. Sollten Mängel oder noch zu erledigende Arbeiten vorhanden sein, müssen diese aufgelistet werden. Als Letztes sollte gegebenenfalls Vorbehalt für eine Vertragsstrafe notiert werden und eine abweichende Erklärung des Auftragnehmers zu diesen Vorbehalten oder Mängeln. Am Schluss muss das ganze noch mit Ort, Datum und Unterschriften abgeschlossen werden.


Der Auftraggeber muss besonders darauf achten, dass die Ansprüche wegen Mängel vorbehalten werden oder mindestens die vorhandenen Mängel schriftlich notiert werden. Ansprüche wegen Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden und es droht ein kompletter Rechtsverlust. Nach § 640 Abs. 2 BGB gilt dies jedenfalls für Mängel, die bei der Abnahme erkennbar waren. Für den Laien sind Mängel oft nicht erkennbar, deshalb sollte für die Abnahme immer ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Rundum in professionellen Händen

Der Entschluss zum Bauen ist endliche gefallen oder Sie besitzen bereits eine Immobilie und wollen diese erweitern? In der Praxis wird immer wieder gezeigt, dass eine reine Baubegleitung im Raum Leipzig selbst bei kleinen Bauvorhaben immer von großem Nutzen ist. Denn je früher ein Fehler bekannt ist, desto geringer sind die Beseitigungskosten. Mit unserer Baubegleitung in Leipzig reduzieren Sie Ihre Risiken für Mängel. Das Ziel einer Zusammenarbeit mit uns ist frühzeitig Planungs-, Ausführungs- oder Materialfehler zu erkennen. Ebenso können wir Baumängel und Schäden sowie eine Qualitäts- oder Wertminderung an Ihrer Immobilie verhindern.

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Baubegleitung durch Erfahrene Sachverständige

Unsere Baubegleitung in Leipzig steht Ihnen als Bauherr für die komplette Bauzeit zur Verfügung. Die damit eingehende Prüfung der erbrachten Leistung, sowie der Baupläne gehören zu unserer Expertise. Zusammen mit einem Bausachverständigen können Sie Ihre Seite vor den Bauträgern und Handwerkern stärken. Ebenso wird Baubegleiter vom Gegenüber ernster genommen und kann auf einem fachlichen Niveau argumentieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt für eine Baubegleitung in Leipzig ist die Änderung der Beweislast nach erfolgter Abnahme. Gibt es Probleme nach der Abnahme, liegt die Schuld oft auf der Seite des Beweispflichtigen. Denn während der Endabnahme muss der Unternehmer beweisen, dass er sachgerecht gearbeitet hat und nach der Abnahme muss der Eigentümer beweisen, dass der Unternehmer nicht sachgerecht gearbeitet hat. Ein Baubegleiter ist allerdings kein Bauleiter und demnach nicht weisungsberechtigt. Ebenso kann dieser nicht für die Bauausführung haftbar gemacht werden.

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